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   VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92   

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https://dejure.org/1993,6647
VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92 (https://dejure.org/1993,6647)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.1993 - 4 S 1915/92 (https://dejure.org/1993,6647)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 1993 - 4 S 1915/92 (https://dejure.org/1993,6647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nutzungsentgelt bei Nebentätigkeiten in der Medizin - Inanspruchnahme von Klinikeinrichtungen durch den liquidationsberechtigten Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 124
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92
    Erwähnt sei auch, daß das Bundesverfassungsgericht in Zusammenhang mit der Mitarbeiterbeteiligung bei den liquidationsberechtigten Ärzten unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ein wirtschaftliches Ergebnis als ausreichend erachtet, das dem Arzt (im Jahre 1979) zusätzlich zu seiner beamtenrechtlichen Besoldung einen Nettoerlös in Höhe eines Jahresgehalts zuzüglich 45.000 DM gewährleistet (BVerfG, Beschluß vom 7.11.1979, BVerfGE 52, 303/342 = NJW 1980, 1327).

    In seinem Beschluß vom 7.11.1979 (BVerfGE 52, 303) stellt das Bundesverfassungsgericht einen hergebrachten Grundsatz des Rechts der leitenden Krankenhausärzte fest, demzufolge auch das Privatliquidationsrecht durch Vereinbarung oder Zusicherung geregelt werden kann, soweit es an entgegenstehenden, mit Art. 33 GG übereinstimmenden, speziellen Rechtsvorschriften fehlt.

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92
    Jedoch darf hier der gesetzliche Begriff des Vorteils nicht verlassen werden, und es ist der allgemein geltende verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in seiner hier zu beachtenden Ausprägung des Äquivalenzprinzips zu beachten (vgl. BVerwGE 26, 305).
  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70

    Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92
    Sie sind insbesondere hinreichend bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.1974, NJW 1974, 1440 zu einer ersichtlich weniger bestimmten Ermächtigungsgrundlage).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92
    In Anlehnung an allgemeine Grundsätze des Abgabenrechtes könnten die gerade bei der Regelung des Vorteilsausgleichs unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit zu beachtenden rechtlichen Grenzen bereits überschritten sein, wenn die Gesamtsumme der im Regelungsbereich - hier im Bereich der Universitätsklinika insgesamt oder im Bereich des einzelnen Universitätsklinikums - erhobenen Nutzungsentgelte die Gesamtheit aller Aufwendungen erheblich übersteigt, die der Dienstherr im Hinblick auf die nutzungsentgeltpflichtigen Nebentätigkeiten anteilig zu erbringen hat (BVerwGE 12, 162/166).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 55.84

    Beamtenrecht - Nebentätigkeit - Nutzungsentgelt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92
    Das Nutzungsentgelt darf den höheren Wert nicht überschreiten und den niedrigeren Wert nicht unterschreiten (BVerwG, Urteil vom 12.3.1987 - 2 C 55.84 - ZBR 1987, 339).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1982 - 4 S 1597/80

    Geltendmachung von Nachforderungsansprüchen wegen des Entgelts für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92
    Als Ermächtigungsgrundlagen für die zur Ausführung der §§ 82 bis 87 LBG notwendigen Rechtsverordnung bringen die Vorschriften zum Ausdruck, daß das Nutzungsentgelt nicht nach Maßgabe eines Wirklichkeitsmaßstabes aus konkreten Faktoren berechnet werden muß, sondern daß auch eine pauschalierende Regelung getroffen werden kann, die sich durch die Festlegung in Hundertsätzen des Bruttoliquidationserlöses lediglich an den Grundsätzen eines zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes auszurichten hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.9.1982 - 4 S 1597/80 -).
  • VGH Bayern, 04.12.1985 - 3 N 84 A.3237
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 4 S 1915/92
    Hieran zeigt sich, daß das wirtschaftliche Ergebnis der liquidationsberechtigenden Tätigkeit des Arztes bei der Bemessung seines aus der Nutzung dieser Mittel gewonnenen Vorteils nur insoweit außer Betracht bleiben muß, als es unabhängig von der Nutzung auf die eigene Leistung des Arztes zurückzuführen ist (zur Hervorhebung der eigenen Leistung vgl. bereits Bayer. VGH, Urteil vom 4.12.1985, DVBl. 1986, 1159).
  • VG Sigmaringen, 22.09.1998 - 4 K 1545/98

    Einwendungen im Rahmen der Bemessung des Nutzungsentgeltes gegen die Erhebung

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  • VGH Hessen, 11.02.2004 - 1 UE 375/03

    Nebentätigkeit, Nutzungsentgelt, Privatliquidation, Vorteilsausgleich

    Hierfür ist es regelmäßig ausreichend, wenn zwischen dem Maß des beamtenrechtlichen Nutzungsentgelts und der Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen des Dienstherrn ein nachvollziehbarer, von den wirklichen Verhältnissen nicht ganz losgelöster Zusammenhang besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 4 S 1915/92 - bei Juris, insoweit bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 2 NB 1.94 - a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 2 K 4830/96

    Nutzungsentgelt bei Nebentätigkeit; Nebentätigkeit; Nutzungsentgelt

    Die gesetzlichen Grenzen eines angemessenen Vorteilsausgleichs können zwar dann überschritten sein, wenn das Nutzungsentgelt so bemessen ist, dass dem Klinikträger ein erheblicher Überschuß verbleibt (vgl. VGH Mannheim, Beschluß v. 13.12.1993 - 4 S 1915/92 -, zit. nach Juris).

    Das Nutzungsentgelt muss sich nur im Rahmen der gesamten Aufwendungen der Klinik halten (BVerwG, Urt. vom 31.1.1974 - 11 C 36.70 -, Buchholz. 237.5 § 81 HessBG Nr. 1, S. 14 f.; VGH Mannheim, Beschl. vom 13.12.1993 - 4 S 1915/92 -).

  • BVerwG, 23.12.1994 - 2 NB 1.94

    Beschwerde gegen die Nichtvorlage einer Rechtssache durch den

    Die Beschwerde der übrigen Antragsteller gegen die Nichtvorlage der Rechtssache in dem Normenkontrollverfahren, in dem der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13. Dezember 1993 - 4 S 1915/92 - ergangen ist, wird zurückgewiesen.
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